Meldung vom 22.09.2025:

Informationsbrief Oktober 2025

  1. Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 – Zurückweisung von Einsprüchen
  2. Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privat- wagens
  3. Fahrtkosten bei erster Tätigkeitsstätte
  4. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei eingetragenem Wohnrecht
  5. Rückwirkender Wegfall der Steuer – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag
  6. Änderung der Einkommensteuer-Durchführungs- verordnung
  7. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2025

Fälligkeit1: 10.10.2025

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 19.08.2025:

Informationsbrief September 2025

  1. Steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft
  2. Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten – Begünstigte Aufwendungen
  3. Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil steuerpflichtig?
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU- Mitgliedstaaten
  5. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  6. Aufwendungen für die eigene Beerdigung
  7. Fahrten zu vermieteten Wohnungen als Werbungskosten
  8. Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 %
  9. Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen- Haushalt

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2025

Fälligkeit1: 10.09.2025

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Einkommensteuer, Kirchen- steuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer3

Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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