Meldung vom 20.01.2025:
Informationsbrief Februar 2025
- Teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG?
- Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
- Abschluss einer energetischen Maßnahme bei Ratenzahlung
- Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
- Lohnsteuerbescheinigungen 2024
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voraus - zahlungen 2025
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026
Allgemeine Steuerzahlungstermine im FEBRUAR 2025
Fälligkeit 1: 10.02.2025
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
- Umsatzsteuer 3
Fälligkeit 4: 17.02.2025
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer 5
1Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2024. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 6 in diesem Informations brief.
4 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.02., weil der 15.02. ein Samstag ist.
5 Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahres betrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahres - zahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 09.01.2025:
Informationsbrief Januar 2025
- Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozial- versicherung
- Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfte- verfahren bei Beteiligung an einer GmbH
- Gesetzesänderungen ab 01.01.2025
- Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025
- Neue Werte
Allgemeine Steuerzahlungstermine im JANUAR 2025
Fälligkeit 1: 10.01.2025
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
- Umsatzsteuer 3
1Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2024.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 20.11.2024:
Informationsbrief Dezember 2024
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
- Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
- Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen
- Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
- Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an Mieter
- Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften
Allgemeine Steuerzahlungstermine im DEZEMBER 2024
Fälligkeit 1: 10.12.2024
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
- Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer 3
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat;
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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