Meldung vom 15.05.2023:

Informationsbrief Juni 2023

  1. Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?
  2. MoPeG: Neuregelungen bei der GbR
  3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  4. Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur
  5. Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ab 2023
  6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

 

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2023

Fälligkeit: 12.06.2023

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

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