Meldung vom 17.09.2024:

Informationsbrief Oktober 2024

  1. Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer
  2. Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften verfassungswidrig?
  3. Kindergeld: Aufnahme einer erwachsenen schwer- behinderten Person in einen Haushalt
  4. Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
  5. Mindestpflegedauer beim Pflege-Pauschbetrag
  6. Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
  7. Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2024

Fälligkeit 1: 10.10.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Umsatzsteuer 3

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 16.08.2024:

Informationsbrief September 2024

  1. Neue Verwaltungsanweisung zur Grundsteuerwertfest- stellung – Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts
  2. Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß
  3. Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer Nutzungseinlage
  4. Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026
  5. Zufluss einer Tantieme bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
  6. Umsatzsteuer: Innenleistungen bei Organschaft nicht steuerbar
  7. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitglied- staaten 

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Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2024

Fälligkeit 1: 10.09.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer 3

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

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