Meldung vom 16.10.2024:

Informationsbrief November 2024

  1. Sonderausgaben 2024
  2. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
  5. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
  6. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen
  7. Lohnsteuer-Ermäßigung

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2024

Fälligkeit 1: 11.11.20242

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3
  • Umsatzsteuer 4

Fälligkeit : 15.11.2024

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.11., weil der 10.11. ein Sonntag ist.

3 Für den abgelaufenen Monat;

4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2024.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 17.09.2024:

Informationsbrief Oktober 2024

  1. Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer
  2. Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften verfassungswidrig?
  3. Kindergeld: Aufnahme einer erwachsenen schwer- behinderten Person in einen Haushalt
  4. Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
  5. Mindestpflegedauer beim Pflege-Pauschbetrag
  6. Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
  7. Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2024

Fälligkeit 1: 10.10.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Umsatzsteuer 3

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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