IAG Netzwerk
Wirklich stark ist man nur im Team, deshalb sind wir Mitglied bei IAG, Integrated ...
Informationsbrief Oktober 2024
Fälligkeit 1: 10.10.2024
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief September 2024
Fälligkeit 1: 10.09.2024
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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Hahn & Partner
Wirtschaftprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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