Meldung vom 20.11.2024:

Informationsbrief Dezember 2024

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
  3. Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen
  4. Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
  5. Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an Mieter
  6. Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen
  7. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im DEZEMBER 2024

Fälligkeit 1: 10.12.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer 3

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat;

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 16.10.2024:

Informationsbrief November 2024

  1. Sonderausgaben 2024
  2. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
  5. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
  6. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen
  7. Lohnsteuer-Ermäßigung

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2024

Fälligkeit 1: 11.11.20242

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3
  • Umsatzsteuer 4

Fälligkeit : 15.11.2024

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.11., weil der 10.11. ein Sonntag ist.

3 Für den abgelaufenen Monat;

4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2024.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

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