-
Herzlich Willkommen bei Hahn & PartnerGanzheitliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen
und deren Familien -
Ihre Ansprechpartner bei Hahn & PartnerWir betreuen Sie gerne und beraten Sie bei all Ihren Anliegen. -
Mitglied bei IAG InternationalIAG International ist ein englischsprachiger Zusammenschluss von rund 70 Beratungsunternehmen aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatungsowie der Wirtschaftsprüfung. Es werden Büros in über 30 Ländern weltweitunterhalten. Seit 2004 ist Andreas Hahn Vorstandsmitglied der IAG International.
Meldung vom 17.02.2026:
Informationsbrief März 2026
- Beiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig?
- Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
- Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
- Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz
- Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen
Allgemeine Steuerzahlungstermine im März 2026
Fälligkeit *: 10.03.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
- Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer***
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 19.01.2026:
Informationsbrief Februar 2026
- Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß
- Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2026
- Entgeltlicher Verzicht bei unentgeltlichem Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück
- Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung
- Tarifermäßigung bei Abgeltungszahlungen für Urlaubsanspruch
- Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerfreie Schenkung
- Steueränderungsgesetz 2025 usw.
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2026
Fälligkeit *: 10.02.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
- Umsatzsteuer ***
Fälligkeit ****: 16.02.2026
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer *****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2025. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 3 in diesem Informationsbrief.
**** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 16.02., weil der 15.02. ein Sonntag ist.
***** Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahres- zahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
IAG Netzwerk
Wirklich stark ist man nur im Team, deshalb sind wir Mitglied bei IAG, Integrated ...
