Meldung vom 17.02.2026:

Informationsbrief März 2026

  1. Beiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig?
  2. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  3. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
  4. Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz
  5. Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März 2026

Fälligkeit *: 10.03.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer***

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 19.01.2026:

Informationsbrief Februar 2026

  1. Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß
  2. Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2026
  4. Entgeltlicher Verzicht bei unentgeltlichem Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück
  5. Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung
  6. Tarifermäßigung bei Abgeltungszahlungen für Urlaubsanspruch
  7. Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerfreie Schenkung
  8. Steueränderungsgesetz 2025 usw.

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2026

Fälligkeit *: 10.02.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Umsatzsteuer ***

Fälligkeit ****: 16.02.2026

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer *****

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2025. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 3 in diesem Informationsbrief.

**** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 16.02., weil der 15.02. ein Sonntag ist.

***** Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahres- zahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).
  

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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