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Mitglied bei IAG InternationalIAG International ist ein englischsprachiger Zusammenschluss von rund 70 Beratungsunternehmen aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatungsowie der Wirtschaftsprüfung. Es werden Büros in über 30 Ländern weltweitunterhalten. Seit 2004 ist Andreas Hahn Vorstandsmitglied der IAG International.
Meldung vom 24.07.2026:
Informationsbrief August 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen
- Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbar
- Erbschaftsteuer: Rechtsanwaltskosten bei Erbauseinandersetzung
- Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
- Aufzeichnungspflichten für ein häusliches Arbeitszimmer
- Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung
- Privates Veräußerungsgeschäft: Arbeitszimmer
Allgemeine Steuerzahlungstermine im august 2026
Fälligkeit *: 10.08.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag**
- Umsatzsteuer***
Fälligkeit: 17.08.2026****
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer*****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,
da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für
den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2026.
**** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.08., weil der 15.08. ein Samstag ist.
***** Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 24.06.2026:
Informationsbrief Juli 2026
- Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht
- Steuerermäßigungen bei Entschädigungen und Vergütungen für mehrere Jahre nicht mehr beim Lohnsteuerabzug
- Bagatellgrenze für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke
- Vorsteuerabzug bei Anzahlungen
- Außergewöhnliche Belastung: Behandlung in Privatklinik
- Nutzung des Privat-PKW trotz Firmenwagenüberlassung
- Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verspäteter Einzug mehr als 2 Jahre nach dem Erbfall
- Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2026
Fälligkeit *: 01.07.2026
- Grundsteuer (Jahresbetrag)**
Fälligkeit: 10.07.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag***
- Umsatzsteuer****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,
da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Bei Antragstellung bis zum 30.09.2025 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).
*** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
**** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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