Meldung vom 15.03.2024:

Informationsbrief April 2024

  1. Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
  2. Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
  3. Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung
    verlängert
  4. Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeG
  5. Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
  6. Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
  7. Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen
    ab 2024
  8. Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks

 

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2024

Fälligkeit: 10.04.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer

 

 > Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

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