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Mitglied bei IAG InternationalIAG International ist ein englischsprachiger Zusammenschluss von rund 70 Beratungsunternehmen aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatungsowie der Wirtschaftsprüfung. Es werden Büros in über 30 Ländern weltweitunterhalten. Seit 2004 ist Andreas Hahn Vorstandsmitglied der IAG International.
Meldung vom 19.01.2026:
Informationsbrief Februar 2026
- Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß
- Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2026
- Entgeltlicher Verzicht bei unentgeltlichem Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück
- Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung
- Tarifermäßigung bei Abgeltungszahlungen für Urlaubsanspruch
- Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerfreie Schenkung
- Steueränderungsgesetz 2025 usw.
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2026
Fälligkeit *: 10.02.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
- Umsatzsteuer ***
Fälligkeit ****: 16.02.2026
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer *****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2025. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 3 in diesem Informationsbrief.
**** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 16.02., weil der 15.02. ein Sonntag ist.
***** Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahres- zahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 12.12.2025:
Informationsbrief Januar 2026
- Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Pauschalabfindungen für Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine ausdrücklich gestattete PKW-Privatnutzung
- Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten Aufwendungen
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 2026
Fälligkeit *: 12.01.2026 **
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ***
- Umsatzsteuer ****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.01., weil der 10.01. ein Samstag ist.
*** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2025.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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