Absicherung
Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Gesetze sind Fehler in der Beratung nicht auszuschließen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind daher verpflichtet für die Deckung etwaiger Vermögensschäden eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Losgelöst von den gesetzlichen Mindestanforderungen beträgt unser Versicherungsschutz bis zu EUR 4.000.000,00 für den Einzelschaden und bis zu EUR 6.000.000,00 für den Gesamtschaden eines Jahres.
Aus diesem Grund bieten wir allen unseren Mandanten:
- in der Höhe variierbarer Versicherungsschutz
- individuelle Regelung für jeden Mandanten, je nach Bedarf