Meldung vom 17.11.2025:

Informationsbrief Dezember 2025

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Ab 2026: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten
  5. Vorlage von E-Mails im Rahmen von Betriebsprüfungen
  6. Ortsübliche Vermietungszeit bei einer Ferienwohnung
  7. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember 2025

Fälligkeit1: 10.12.

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer3

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 20.10.2025:

Informationsbrief November 2025

  1. Sonderausgaben 2025
  2. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  3. Vermögensverlust durch Trickbetrug keine außer- gewöhnliche Belastung
  4. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2025 anschaffen
  5. Kindergeld trotz parallel ausgeübter Erwerbstätigkeit
  6. Lohnsteuer-Ermäßigung
  7. Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen
  8. Steueränderungsgesetz 2025

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2025

Fälligkeit1: 10.11.

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Fälligkeit: 17.11.4

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2025.

4 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.11., weil der 15.11. ein Samstag ist.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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