Fälligkeit *: 12.01.2026 **
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ***
- Umsatzsteuer ****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel-
dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da
sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.01., weil der 10.01. ein
Samstag ist.
*** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird,
für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher
Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für
den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver-
längerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2025.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.