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Mitglied bei IAG InternationalIAG International ist ein englischsprachiger Zusammenschluss von rund 70 Beratungsunternehmen aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatungsowie der Wirtschaftsprüfung. Es werden Büros in über 30 Ländern weltweitunterhalten. Seit 2004 ist Andreas Hahn Vorstandsmitglied der IAG International.
Meldung vom 17.11.2025:
Informationsbrief Dezember 2025
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
- Ab 2026: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter
- Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
- Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten
- Vorlage von E-Mails im Rahmen von Betriebsprüfungen
- Ortsübliche Vermietungszeit bei einer Ferienwohnung
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember 2025
Fälligkeit *: 10.12.2025
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
- Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer ***
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 12.12.2025:
Informationsbrief Januar 2026
Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
Pauschalabfindungen für Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine ausdrücklich gestattete PKW-Privatnutzung
Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten Aufwendungen
Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026
Allgemeine Steuerzahlungstermine im JANUAR 2026
Fälligkeit *: 15.01.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
- Umsatzsteuer ***
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2024.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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