Meldung vom 18.07.2024:

Informationsbrief Juli 2024

  1. Elektronische Rechnungen werden verpflichtend
  2. Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und Teilnehmerkreis
  3. Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“
  4. Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungs- einkünften
  5. Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen – Mitbewohnen des Elternhauses
  6. Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik und künstliche Befruchtung

 

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2024

Fälligkeit: 01.07.2024

  • Grundsteuer (Jahresbetrag) 2

Fälligkeit: 10.07.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3
  • Umsatzsteuer 4

 Bei Antragstellung bis zum 30.09.2023 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG). 

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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