Meldung vom 20.10.2025:

Informationsbrief November 2025

  1. Sonderausgaben 2025
  2. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  3. Vermögensverlust durch Trickbetrug keine außer- gewöhnliche Belastung
  4. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2025 anschaffen
  5. Kindergeld trotz parallel ausgeübter Erwerbstätigkeit
  6. Lohnsteuer-Ermäßigung
  7. Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen
  8. Steueränderungsgesetz 2025

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2025

Fälligkeit1: 10.11.

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Fälligkeit: 17.11.4

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2025.

4 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.11., weil der 15.11. ein Samstag ist.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 22.09.2025:

Informationsbrief Oktober 2025

  1. Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 – Zurückweisung von Einsprüchen
  2. Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privat- wagens
  3. Fahrtkosten bei erster Tätigkeitsstätte
  4. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei eingetragenem Wohnrecht
  5. Rückwirkender Wegfall der Steuer – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag
  6. Änderung der Einkommensteuer-Durchführungs- verordnung
  7. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2025

Fälligkeit1: 10.10.2025

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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